Haus - und Badeordnung
Allgemeine Bestimmungen
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern einschließlich der Eingänge und der Außenanlagen.
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
- Die Einrichtung des Bades ist pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.v
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft.
- Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
- Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Dafür bereit gestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
- Behälter aus Glas (Flaschen) und anderem zerbrechlichem Material dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
- Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
- Der Schwimmbadleiter bzw. sein Vertreter üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
- Fundgegenstände sind an das Personal zu übergeben.
- Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Rundfunk- und Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
- Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt der Betreiber Thomas Scholzen Marktplatz 22 53474 Bad Neuenahr- Ahrweiler entgegen.
- II. öffnungszeiten und Zutritt
- Die Eröffnung und Schließung des Schwimmbades wird am Anfang und Ende der Badesaison öffentlich bekannt gegeben, ebenso die öffnungszeiten. Witterungsbedingt kann die öffnungszeit verändert, verkürzt oder das Bad geschlossen werden. Es wird auf die Schlechtwetterregelung bei den öffnungszeiten verwiesen. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.
- Der Einlass ins Schwimmbad endet 45 Minuten vor Betriebsende. Die Badezone ist 15 Minuten vor Betriebsschuss zu verlassen.
- Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht. Zum Beispiel für Schul- und Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen.
Der Zutritt ist nicht gestattet:
- a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- b) Personen, die Tiere mit sich führen,
- c) Personen, die an einer meldepflichtigen Krankheit (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
- d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
- Kinder unter 7 Jahren ist die Benutzung des Freibades nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
- Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Badeintritt. Zehner- und Kombikarten besitzen ihre Gültigkeit im jeweiligen Kaufjahr (gekennzeichnet auf der Karte: bspw. Saison 2010) sowie im darauffolgenden Jahr.
- Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
Haftung
- Die Badegäste benutzen das Freibad auf eigene Gefahr. Die Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
- Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
- Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badesgastes liegt es bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen und den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
- Bei Verlust der Schlüssel von Garderobenschrank oder Wertfach oder Miet- und Leihsachen wird die Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt.
Benutzung des Freibad
- Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Bei Verlust des Schlüssels ist vor der Aushändigung des Schrankinhaltes das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer hat die Kosten für den Ersatz des verlorenen Schlüssels bzw. für den Austausch der Schließvorrichtung zu ersetzen.
- Schränke und Wertfächer die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache betrachtet.
- Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
- Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
- Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Der Aufenthalt im Nassbereich des Freibades ist nur in Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob diese den Anforderungen entspricht, trifft das Aufsichtspersonal.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen ist im Schwimmerbecken bzw. im Schwimmerbereich des Beckens nicht gestattet.
- Ist eine Rutsche vorhanden, darf diese nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.
- Freizeitspiele und Sport (z.B. Ballspiele) sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
- Das Kinderplanschbecken darf von Kindern unter 6 Jahren nur benutzt werden, wenn sie von Begleitpersonen beaufsichtigt werden.
- Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.
- Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nicht im Barfußbereich verzehrt werden.
- Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Papier, Abfälle und sonstige Gegenstände sind in die dafür aufgestellten Papierkörbe und sonstige Abfallbehälter zu werfen.
- Es wird gebeten, auf die Mitbadenden zu achten. Unfälle, Verletzungen und Verstöße gegen die Ordnung sind umgehend dem Aufsichtspersonal zu melden.
Ausnahmen
- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
Inkrafttreten
Die Haus- und Badeordnung tritt ab sofort in Kraft.
Ahrweiler 6. Juni 2010
Thomas und Elmar Scholzen